Schulprojekt
(Stand: September 2024)
Bemerkungen:
– In den Texten werden Begriffe wie „der Klassenleiter, der Lehrer, der Schüler, …“ verwendet. Um die Lesbarkeit der Texte zu erleichtern, wird nicht zwischen männlichen und weiblichen Personenbezeichnungen unterschieden. Gemeint sind beide.
– Der Gebrauch des *-Zeichens bedeutet: gilt nur für die Förderschule.
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1. Ausgangslage
1.1 Kontext
Die Pater-Damian-Grundschule (PDG) und die Pater-Damian-Förderschule (PDF) wie die Pater-Damian-Sekundarschule (PDS) sind als katholische Schulen Teil des freien subventionierten Unterrichtswesens (FSU). Sie sind dem katholischen Schulverband und dem Generalsekretariat des katholischen Unterrichtswesens (SEGEC) angeschlossen.
Der Schulträger ist die VoG „Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“, die im Auftrag des Bischofs von Lüttich alle freien subventionierten Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisiert und die juristische Verantwortung trägt.
PDF, PDG und PDS haben eine gemeinsame Geschichte und einen gemeinsamen Namensgeber: Pater Damian.
Förderschule, Kindergarten und Primarschule am Standort Heidberg bilden mit der Sekundarschule am Standort Kaperberg ein Schulzentrum. Das Ausbildungsangebot reicht somit vom Kindergarten bis zum Abitur.
In der Lehrerausbildung unterstützen die Pater-Damian-Schulen am Heidberg die Autonome Hochschule (AHS) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Fachberatung, Betreuung von Praktikanten).
Die Pater-Damian-Schulen am Heidberg verstehen sich als christliche Schulen und beziehen sich in ihrer Philosophie auf das Evangelium und ganz besonders auf die Person von Jesus Christus und den heiligen Pater Damian, den Namensgeber der Schulen. Aus unserem Selbstverständnis heraus möchten wir uns auch Menschen mit anderen Weltanschauungen und aus anderen Kulturen nicht verschließen und sie im Rahmen unserer Möglichkeiten in ihrem sozialen, affektiven und intellektuellen Werdegang unterstützen.
Das Einzugsgebiet der Pater-Damian-Grundschule ist im Wesentlichen das Gebiet der Stadt Eupen. Selbstverständlich nehmen wir Schüler aus anderen Gemeinden und Regionen gerne auf.
Die Pater-Damian-Förderschule ist eine der Förderschulen, die die Grundversorgung im Bereich der Förderpädagogik im Eupener Land abdecken. Wir empfangen Schüler aus Eupen und den umliegenden Gemeinden des Eupener Landes.
Es liegt in der Natur der Dinge, dass die Schüler nicht die gleichen Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen.
Um Bildungsgerechtigkeit zu fördern, sind wir bemüht, jedem Kind optimale Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten – unterstützt durch die von uns angewandte Pädagogik und unsere schulischen Strukturen.
1.2 Struktur der Schule
- Kindergarten:
- Die zweieinhalb-, drei- und vierjährigen Kinder werden in altersgemischten Klassen unterrichtet („Bienchen“, „Mäuschen“ und „Kätzchen“).
- Die fünfjährigen Kinder (Giraffen) werden in Jahrgangsklassen unterrichtet. Diese Aufteilung ermöglicht eine gezielte Vorbereitung auf die Primarschule.
- Primarschule:
- Der Unterricht erfolgt in Jahrgangsklassen (1. bis 6. Schuljahr).
- Verschiedene Aktivitäten werden in Stufen durchgeführt.
- Im Rahmen des Pilotprojektes (Integration/niederschwellige Förderung) wird Förderunterricht individuell oder in Kleingruppen angeboten.
- Das Zebra-Projekt fördert Kinder mit einer Hochbegabung (individuelle Förderung, Arbeit in der Peergroup, …).
Kindergarten und Primarschule bilden gemeinsam die Pater-Damian-Grundschule (PDG).
- Pater-Damian-Förderschule (PDF):
- Der Unterricht erfolgt in drei Altersgruppen (A-, B- und C- Klasse) mit individueller Förderung für Kinder im Grundschulalter.
Die Klassenstärke übersteigt selten 8 Schüler.
- Therapeutische Maßnahmen unterstützen das Lernen: Logopädie, Kinesitherapie, Ergotherapie, psychosoziale Begleitung, neuropsychologische Begleitung.
- Schüler der Förderschule können den Grundschulabschluss erhalten. Erreicht der Schüler den Grundschulabschluss nicht, so erhält er eine Schulbesuchsbescheinigung. Er kann u.U. den Grundschulabschluss an einer weiterführenden Schule erlangen
- Schulübergreifende Strukturen:
- medizinische Betreuung durch Krankenpfleger und Kinderpfleger
- (Hoch-)Begabungsförderung
- außerschulische Betreuung
- Sekretariat und Verwaltung
Unterrichte, die durch Fachlehrer organisiert werden
Die meisten Fächer werden durch die Klassenleiter erteilt. Zwei Unterrichte stellen eine Ausnahme dar:
- Sowohl in der PDG als auch in der PDF folgen fast alle Schüler dem katholischen Religionsunterricht. Für evangelische Schüler bieten beide Schulen einen evangelischen Religionsunterricht an.
- Mehrere Sportlehrer erteilen den Sport- und Schwimmunterricht.
1.3 Miteinander von Grundschule und Förderschule
PDG und PDF sind eigenständige Schulen. Es gibt eine enge Zusammenarbeit auf pädagogischer, organisatorischer und administrativer Ebene.
- Die Pausenzeiten sind identisch: Sowohl die 10-Uhr- als auch die Mittagspausen finden zeitgleich statt. So können die Schüler beider Schulen gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen und gemeinsam spielen.
- Die Schüler beider Schulen können die Angebote der Mittagsateliers gemeinsam nutzen.
- Als gemeinsame sportliche Aktivität finden jährlich die Sporttage statt.
- Auf Jahrgangsebene werden regelmäßig gemeinsame Aktivitäten durchgeführt.
- Diplomverleihungen und Schulfeste werden gemeinsam gefeiert.
- Gelebte Demokratie konkretisiert sich in einem gemeinsamen Schülerparlament.
- Es gibt einen gemeinsamen Elternrat für beide Schulen.
- Auf Ebene des Personals werden gemeinsame Lehrerversammlungen und pädagogische Tagungen abgehalten.
- Der Pädagogische Rat, der Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Betriebsrat (gemeinsam mit der PDS) wirken schulübergreifend.
- Verschiedene schulübergreifende Arbeitsgruppen (Achtsamkeit, Bibliothek, Festkomitee, Flinke Feder, Gebäudegestaltung, Umwelt, Wettbewerbe) wurden ins Leben gerufen, um Komplementarität zwischen Grund- und Förderschule zu fördern.
Das pädagogische Leitbild unserer Schulen und die dazugehörigen Entwicklungsziele dienen der Fortführung dieses Prozesses.
1.4 Beratende Instanzen
Die Organisation der Schulen liegt in Händen der jeweiligen Schulleitung. Letztere wird in dieser Aufgabe durch den pädagogischen und förderpädagogischen* Koordinator sowie dem Schul- und Lernbegleiter* unterstützt.
Neben der Schulleitung setzen verschiedene Gremien Impulse für den Schulalltag und die Schulentwicklung:
- Pädagogischer Rat,
- Schülerparlament,
- Betriebsrat (gemeinsam mit der Pater-Damian-Sekundarschule),
- Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Elternrat,
- verschiedene Arbeitsgruppen.
Jedes Gremium ist zuständig für die Angelegenheiten beider Schulen (PDF und PDG) und setzt sich aus gewählten Vertretern beider Schulen zusammen.
Neben diesen Gremien begleiten der Schulträger, die VoG „Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“, der Koordinator des SKU, der Gefahrenverhütungsberater, der Datenschutzbeauftragte sowie das Zentrum „KALEIDO Ostbelgien“ die konkrete Arbeit in den Schulen.
1.4.1 Pädagogischer Rat
Der Pädagogische Rat setzt sich aus den Schulleitern der Pater-Damian-Förderschule und der Pater-Damian-Grundschule, den (förder-)*pädagogischen Koordinatoren, dem Schul- und Lernbegleiter* sowie gewählten Lehrpersonen und Therapeuten* beider Schulen zusammen.
Er berät u.a. über:
- die Ausarbeitung und Anpassung des Schulprojektes,
- die Ausarbeitung der Schulordnung,
- die Festlegung der Schulstrukturen,
- die Wahl der Unterrichtsmethoden,
- die Planung der pädagogischen Projektaktivitäten,
- die Planung geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen für das Schulpersonal.
1.4.2 Schülerparlament
Das Schülerparlament besteht aus Schülern der Förderschule und der Primarschule.
Je ein effektives Mitglied und ein Ersatzkandidat werden pro Klasse durch die Mitschüler gewählt.
Das Schülerparlament wird durch 2 Personalmitglieder der PDG und der PDF begleitet.
Monatlich findet 1 Treffen statt. Bei Bedarf kann diese Frequenz erhöht werden.
- Aufgaben des Schülerparlaments:
- Interessenvertretung sowohl einzelner Klassen als auch der gesamten Schülerschaft,
- Rückmeldungen an die Klassen,
- Ausarbeitung von Themen zur Verbesserung des Schullebens und somit konstruktive Mitarbeit an der Schulentwicklung,
- Themen zur Verbesserung des Schullebens dem Pädagogischen Rat unterbreiten,
- Schriftliche und mündliche Kommunikation mit Gemeindevertretern (z.B. Fahrradschiene),
- Gespräche mit der Schulleitung,
- Durchführen von Aktionen (z.B. Obststand, Sauberkeit).
- Beteiligung des Schülerparlaments an der Schulentwicklung:
- Auf präventiver Ebene (z.B. Unterbreitung von Vorschlägen zur Anschaffung von Spielkisten, zur Gestaltung der Mittagsateliers, zur Realisierung von Spielen während der [Mittags-]Pause),
- Bewusstseinsschaffung für kulturelle Vielfalt (federführend z.B. bei der Realisierung eines Films),
- Unterstützung zur gesunden Ernährung (z.B. Obsttag, Obst- und Gemüsestand, Menüvorschläge),
- Realisierung punktueller Aktionen (z. B. Aktion „saubere Toiletten“).
- Realisierung dauerhafter Aktivitäten (z. B. Schülerzeitung)
1.4.3 Betriebsrat
Als freie Schulen unterliegen die Pater-Damian-Schulen den Regeln des Privatsektors.
Der Betriebsrat ist das Gremium, in dem Arbeitgeber und Personal über soziale, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte austauschen.
Seine Mitglieder sind demnach für folgende Bereiche zuständig:
- die Information zur Beschäftigungslage der Schulen,
- die Prüfung der Beschäftigungslage bzw.
- der Personalpolitik der Schulen,
- die berufliche Weiterbildung,
- die Information über die Arbeitsorganisation, die Zukunftsperspektiven, die Einführung neuer Technologien, die Anschaffung des didaktischen Materials,
- die Information zur finanziellen Situation,
- die Kontrolle der Anwendung der Sozialgesetze,
- die Ausarbeitung und Abänderung der Arbeitsregelung (z.B. Stundenpläne und Arbeitszeiten).
Der Betriebsrat erhält jedes Jahr Einblick in die Konten und in das Budget der Schulen.
Er wird zu Rate gezogen bei der Nutzung der Humanressourcen unserer Schulen.
Er hat ein Informations- und Vorschlagsrecht:
- zur Nutzung des Stundenkapitals der Schule,
- zur Einstellungspolitik,
- zu den Kriterien bei der Einstellung neuer Mitarbeiter.
1.4.4 Ausschuss für Gefahrenverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz (AGS)
Die gewählten Mitglieder des Personals und die Vertreter des Arbeitgebers achten darauf, dass sowohl die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Qualität des Umfeldes gewährleistet sind bzw. verbessert werden.
1.4.5 Elternrat
Es besteht ein gemeinsamer Elternrat für die Pater-Damian-Förderschule und die Pater-Damian-Grundschule.
Er setzt sich zusammen aus Erziehungsberechtigten aller Klassen beider Schulen und arbeitet unter dem Dach einer VoG mit einem Verwaltungsrat bestehend aus vier Mitgliedern des Elternrates.
Struktur des Elternrats:
- Präsident: RAAFF Alex
- Kassierer: HERMANN Kevin
- Schriftführer: ARETZ Nathalie
- Verwaltungsrat: ARETZ Nathalie, ERNST Patrick, HERMANN Kevin, RAAFF Alex
- Elternvertreter aller Klassen der PDF und der PDG
- Vertreter des Kindergartens
- Schulleitungen der PDG und PDF
Ziele des Elternrats:
- Bindeglied sein zwischen Erziehungsberechtigten und Schule,
- Stärken der Schulgemeinschaft durch die Organisation verschiedener Aktivitäten,
- Einbringen der Standpunkte, Sichtweisen und Anliegen der Erziehungsberechtigten – dies durch die Teilnahme in verschiedenen Gremien,
- Unterstützen der Schule bei Aktivitäten,
- Beteiligung an Finanzierung und Erwerb von didaktischem Material.
Die Mitgliedschaft im Elternrat ist eine hervorragende Gelegenheit, sich ins Schulleben einzubringen und aktiv mitzuwirken.
Der Elternrat hat einen „Elternpool“ geschaffen, der nicht nur aus Mitgliedern des Elternrats besteht.
Das Schulleben erfährt durch die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten einen deutlichen Mehrwert:
- Ausarbeiten und Realisieren verschiedener Projekte (Schulgarten, Kindergartenspielplätze, didaktische Küche, …),
- Realisieren verschiedener „Klassenprojekte“ einzelner Klassen bzw. Stufen (Abakus, Trockenständer für Zeichnungen, …),
- aktive Mitarbeit bei Schulfesten und kulturellen Veranstaltungen („KREAtour“),
- Organisieren und Durchführen schulinterner Aktivitäten („Elternfrühstück“ am 1. Schultag, Wanderungen), um ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und der Identifikation mit der Schule zu schaffen,
- Organisieren und Durchführen schulexterner Aktivitäten (Halloweenfest, Karnevalsfeier, …),
- pädagogische Abendveranstaltungen für Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen in Kooperation mit externen Partnern (Cybermobbing),
- finanzielle Unterstützung bei kulturellen (Theaterstücke) und naturnahen Ausflügen (Wasserprojekt).
1.4.6 VoG „Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft“
Die VoG „Bischöfliche Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft” (abgekürzt BSDG) ist der Schulträger der freien subventionierten Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.
Der Schulträger organisiert im Auftrag des Bischofs unsere Schulen und trägt die juristische Verantwortung.
1.4.7 Zentrum „KALEIDO Ostbelgien“
Siehe im Tagebuch im Kapitel Wissenswertes „Was macht eigentlich KALEIDO Ostbelgien?“
- Kindergarten:
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2. Pädagogisches Leitbild
Wir möchten unsere Schüler mit ihren individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen empfangen, an die Hand nehmen und sie zu verantwortungsbewussten, aufgeschlossenen Menschen werden lassen.
Sie sollen Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und zukunftsorientiert einsetzen können. Wir möchten die Grundlage für lebenslanges Lernen schaffen. Unsere Schüler sollen nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen.
Die im Evangelium verankerten Werte Nächstenliebe, Respekt, Toleranz, Solidarität und Ehrlichkeit spielen eine zentrale Rolle.
Die folgenden Leitsätze mit ihren praktischen Umsetzungsmöglichkeiten konkretisieren unser pädagogisches Leitbild:
2.1 Verantwortungsbewusstsein entwickeln durch Selbst- und Mitverantwortung
2.1.1 Das Festlegen von Rechten und Pflichten der Kinder[1]
Zu Beginn des Schuljahres werden die Rechte und Pflichten der Kinder in der Klasse gemeinsam reflektiert und besprochen. Hierzu werden in Einklang mit der Schulordnung im Klassenverband Regeln aufgestellt. Diese beziehen sich auf das Leben in der Klasse, im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Selbstverständlich wird Wert auf deren Einhaltung gelegt. Hierbei spielt das Schülerparlament eine wichtige Rolle. Klassenvertreter sind eingeladen, Vorschläge zur Verbesserung des Zusammenlebens in der Schule zu entwickeln, zu beraten und umzusetzen.
2.1.2 Die Basis jeglicher Selbst- und Mitverantwortung1
Höflichkeit, Achtung und Respekt gegenüber dem gesamten Schulpersonal sowie Mitschülern sollten das Verhalten der Schüler kennzeichnen. Wir legen Wert auf einen höflichen Umgangston.
Das Vermitteln dieser im Evangelium verankerten Werte und ihre Umsetzung können natürlich nur gelingen, wenn diese sowohl in der Schule als auch zuhause vorgelebt werden.
Wir leiten an zu Ordnung und Sauberkeit im Gebäude, auf den Toiletten und auf dem Schulhof. So wechseln sich beispielsweise Kinder der Förder- und Regelschule im Klassenverband beim Schulhofdienst ab.
Die Arbeitsgruppe „Umwelt“ hat u.a. ein Konzept zur Mülltrennung und -vermeidung entwickelt, um die Umwelt zu schützen.
Wir legen Wert auf respektvolles und sorgsames Behandeln des eigenen wie des fremden Schulmaterials (im gesamten Gebäude und auf den Spielflächen).
Klassendienste werden organisiert und ausgeführt.
Wir achten auf gesunde Ernährung und versuchen, die Schüler dafür zu sensibilisieren.
2.1.3 Pädagogisch-methodische Maßnahmen
In den Klassen kommen verschiedene Sozial- und Unterrichtsformen (Einzel-, Partner- und Teamarbeit, Frontalunterricht, schülerzentrierter Unterricht, selbstständiges Lernen, …) zur Anwendung.[2],[3],[4]
Anhand der Tagespläne (in allen Stufen), der Wochenpläne (Unterstufe) und der Lernbüros (Mittel- und Oberstufe) fördern wir das Verantwortungsbewusstsein und die Selbstverantwortung der Kinder.3
Verschiedene Projekte (unterrichtsbezogen, sozial, christlich) werden in Jahrgangsklassen und Unterrichtsstufen schulspezifisch und schulübergreifend durchgeführt. Dadurch wird das Leben in der Gemeinschaft gefordert, praktiziert und gefördert. Ateliers, Fastenprojekt, Messvorbereitungen, schulische Feste, …. finden dann ihren Abschluss in Form einer Feier.1
Das friedliche Zusammenleben beider Schulen wird angestrebt durch:
- gemeinsame Pausenangebote[5],
- Ausbildung von Schülern beider Schulen zu Schülerassistenten5,
- gemeinsame Feiern2,5,
- gemeinsame Messen zum Beginn des Schuljahres, bei kirchlichen Festen und zum Ende des Schuljahres (die Kinder und das gesamte Personal des Kindergartens sowie die gesamte Schülerschaft und das Personal der Förderschule sowie der Primarschule)2,5,
- gemeinsame sportliche Aktivitäten5,
- gemeinsame Ateliers5,
- Gewaltpräventionsprogramm FAUSTLOS1
2.2 Sich persönlich entfalten – Persönlichkeit werden …
2.2.1 mit Hilfe der musischen Fächer
Wir helfen den Kindern, künstlerische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten. Dadurch entwickeln die Kinder Freude am Gestalten. Ausstellungen in den Fluren, im Treppenhaus und im Klassenraum verdeutlichen dies. Hier können die Kinder ihre Arbeiten vergleichen, wertschätzen, kritisch betrachten, bewundern. Sie lernen respektvoll mit den Arbeiten der Mitschüler umzugehen.1
Musik spielt in unserem Schulalltag eine wichtige Rolle (Arbeit mit dem Orff-Instrumentarium, Singen, Tanzen, Rhythmik, Musik hören, über Musik reflektieren, …).1 Gelegentlich werden Chöre gebildet, die zu verschiedenen Gelegenheiten auftreten (Schulfest, Adventssingen, …).5
2.2.2 mit Hilfe des Sports
Die körperliche und sportliche Entwicklung unserer Kinder liegt uns am Herzen. Im Sportunterricht erproben und erlernen die Kinder verschiedene Sportarten, die teilweise in schulischen und vor allen Dingen in außerschulischen Veranstaltungen und Wettbewerben ihren Höhepunkt finden:
- regionale und nationale Fußballturniere à Schüler der C-Klassen und der Oberstufe,
- Kleinfeldturnier à Schüler der C-Klassen und der Oberstufe,
- Hockeyturnier à Schüler der C-Klassen und der Oberstufe,
- Ballfit à Schüler der B-Klassen und der Mittelstufe,
- Flott-Fit-Fair à Schüler der A-Klassen und der Unterstufe,
- Rolle-Bolle à Kindergarten,
- Sporttage à schulübergreifend pro Stufe,
- Schwimmmarathon à Schüler der C-Klassen und der Oberstufe,
- Indiacaturnier à Schüler der C-Klassen und der Oberstufe,
- Netzballturnier à Schüler der C-Klassen und der Oberstufe,
- Benefiz-Marathon – Wandern für den guten Zweck à Kindergarten, Primarschule und Förderschule
- ….
Das Erlernen des Schwimmens erachten wir als lebensnotwendig. Die Kinder der Grundschule angefangen von den Giraffen im Kindergarten bis zu den Schülern der Oberstufe erhalten 14-tägig Schwimmunterricht. Für die Schüler der Förderschule findet der Schwimmunterricht wöchentlich statt. (Dies ist jedoch abhängig von den Kapazitäten des Schwimmbads.)
Aufgrund der aktiven Teilnahme der Pater-Damian-Schulen am Heidberg an zahlreichen sportlichen Aktivitäten und Turnieren wurde uns 5-mal die Auszeichnung “Topfitte Schule” verliehen.
2.2.3 mit Hilfe von Achtsamkeit und Resilienz
Wir helfen den Kindern, ihre eigenen Stärken zu erkennen und aus ihnen Kraft und Potential zu schöpfen. Wir arbeiten präventiv und geben ihnen wirkungsvolle Werkzeuge und Unterstützungstechniken an die Hand.
Einheiten, die dem Abbau von Anspannung und innerem Druck dienen sowie die Konzentration stärken, werden durchgeführt1:
- Übungen zu Affirmationen,
- Kinderyoga unterstützt durch Rituale (und in einer Geschichte eingebunden)
- Atemübungen
- Übungen zur Körperwahrnehmung
- Kinesiologische Übungen
- Entspannungsübungen
- …
2.2.4 Sonstige pädagogisch-methodische Maßnahmen
In Kreisgesprächen lernen wir den anderen kennen und lernen voneinander.1
In den Ateliers werden schon ab dem ersten Schuljahr mit Hilfe vieler Erziehungsberechtigter besondere Fertigkeiten entwickelt (Kochen, Backen, Laubsägearbeiten, Erste Hilfe, Handarbeiten, Theater, …).5
Der Besuch außerschulischer Lernorte (wie z.B. das Hohe Venn, der alte Schlachthof, das Parlament, das IKOB, …) dienen der Wissensbereicherung und der Kompetenzförderung.5
Durch das regelmäßige Nutzen unseres naturnahen Spielplatzes sowie die Teilnahme an Waldtagen werden Kreativität, Verantwortung und Teamwork gefördert.2
Zeitzeugen und Experten besuchen uns (Polizisten, Imker, Förster, Großeltern, Entwicklungshelfer, …). Sie helfen jedem Kind, sich persönlich in Raum und Zeit zu orientieren und zu entfalten.1
Durch die freie Arbeit entwickelt jedes Kind das selbstständige Tun. Das Kind lernt frei eine Auswahl zu treffen in einem Wissensgebiet, das es interessiert. Wir legen Wert darauf, dass das Kind eine begonnene Arbeit beendet. Wir unterstützen somit eigenverantwortliches Lernen und helfen jedem Schüler, sich mit den eigenen Möglichkeiten die Welt zu erschließen (Lernbausteine, [Hoch]Begabungsförderung, …).1
In Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, dem Elternrat und der Polizei fördern wir den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Computer und dem Internet.5
2.3 Christliche Philosophie
Das Fundament für unser menschliches Zusammenleben und unser pädagogisches Handeln ist der christliche Glaube, offenbart durch Jesus Christus, vorgelebt vom hl. Pater Damian und weitergelebt von den Menschen heute an unserer Schule. So ist die Schule nicht nur Lehranstalt, sondern auch eine Lebensgemeinschaft. Sie ist Stätte der Begegnung, des Austauschs und des Lernens, verankert im christlichen Leben und im Kirchenjahr.
2.3.1 Religionsunterricht und fachübergreifende Unterrichte
An unseren Schulen wird katholischer und evangelischer Religionsunterricht organisiert.5
Auf die Feste im Kirchenjahr (Weihnachten, Ostern, …) wird fächerübergreifend und fachverbindend intensiv eingegangen.1
2.3.2 Die Feier der Eucharistie
Zu Beginn und zum Ende des Schuljahres sowie zu christlichen Feiertagen finden heilige Messen mit der gesamten Schulgemeinschaft statt.
2.3.3 Symbolische Handlungen
Am 11. Oktober gedenken wir des Namenspatrons unserer Schule, des heiligen Damian De Veuster.2,5
Für die 3. Schuljahre (und die B-Klassen) kann ein konfessionsübergreifend ein Bibeltag organisiert werden.
Feiern und Aktionen zu religiösen Projekten (z.B. Solidaritätsmarsch, Spaghetti-Essen, Bastelbazar, …) werden durchgeführt.2,5
2.4 Stärken und Schwächen eines jeden erkennen und angepasst mit ihnen umgehen1
In Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten und in Rundtischgesprächen sowie im Klassenrat werden die Kompetenzen und Bedürfnisse des Kindes besprochen.
Förderziele und -maßnahmen werden differenziert. Fördermaßnahmen, wie z.B. Differenzierung in der Klasse, Förderung im niederschwelligen Bereich, Integrationsunterricht, Angebote im Bereich (Hoch) Begabung werden erarbeitet, umgesetzt, evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Förderort die Regel- oder Förderschule ist, werden anhand eines individuellen Förderplans gefördert. Dieser wird mithilfe von Klassenlehrern, Förderpädagogen und Therapeuten umgesetzt.
Falls erforderlich, begleiten Mitarbeiter des Zentrums „KALEIDO Ostbelgien“ in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten einzelne Kinder oder eine größere Schülergruppe.
2.5 Kompetenzen erwerben
Das Ziel unserer Schulen besteht darin, Anschlusskompetenzen zu vermitteln.
In unserem Kindergarten wird gezielt der 3. Jahrgang („Giraffen“) von den beiden anderen Jahrgängen („Bienchen“, „Kätzchen und Mäuschen“) getrennt. Hier werden Aktivitäten durchgeführt im Hinblick auf den Kompetenzerwerb in den Bereichen Lesen, Schreiben, Rechnen. So wird eine möglichst intensive Vorbereitung auf das erste Schuljahr gewährleistet.
In der Primarschule und nach Möglichkeit in der Förderschule wird nach den Rahmenplänen gearbeitet. Wir möchten den Kindern möglichst viel Rüstzeug mit auf den Weg geben, damit ihr weiterer Bildungsweg offen bleibt. So wird der Anschluss an die Sekundarschule gewährleistet.
[1] Verbindlich für den Kindergarten, die Primar- und Förderschule
[2] Verbindlich für den Kindergarten
[3] Verbindlich für die Primarschule
[4] Verbindlich für die Förderschule
[5] Verbindlich für die Primar- und Förderschule
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3. Rechte und Pflichten der Schüler
Die Schüler haben das Recht und die Pflicht,
- am Unterricht und an den schulischen Veranstaltungen und Aktivitäten teilzunehmen,
- an ihrem eigenen Bildungsweg mitzuarbeiten.
Die Schüler haben das Recht,
- über Angelegenheiten, die sie betreffen, informiert zu werden,
- über ihren Leistungsstand unterrichtet zu werden,
- in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden,
- Entscheidungen, die sie betreffen, zu beanstanden,
- angehört zu werden, bevor Disziplinarmaßnahmen angewandt werden,
- ihre Meinung frei zu äußern, im Respekt der physischen und moralischen Integrität ihrer Mitschüler und aller Personalmitglieder.
Die Schüler haben die Pflicht,
- ihren Beitrag zu leisten, um ihr Bildungsziel zu erreichen,
- die im Rahmen des Unterrichts oder im Interesse eines geordneten Schullebens notwendigen Anordnungen der Personalmitglieder zu befolgen und die Schulordnung zu respektieren,
- alles zu unterlassen, was eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigt,
- die schulischen Anlagen und Ausrüstungen pfleglich zu behandeln.
Nicht nur die Mitglieder des Schülerparlaments, sondern jeder einzelne Schüler hat die Möglichkeit, am gemeinsamen Schulleben mitzuwirken und mitzugestalten u.a. in den folgenden Bereichen:
- Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände (Klassendienste, Schulhofdienste, Mülltrennung)
- Gewaltprävention (Umsetzung des Projekts „Fautlos“)
- Gesunde Ernährung (Obst- und Gemüsestand)
- Soziales Engagement innerhalb der Schule (Schülerassistentenausbildung, Schülerbegleitung bei Sport- und Spielaktivitäten während den Pausen)
- Soziales Engagement außerhalb der Schule (Fastenprojekt, …)
- Vertretung der Schule bei außerschulischen Veranstaltungen bzw. regionalen und nationalen Wettbewerben (Aktion „saubere Umwelt“, Schwimmmarathon, Sportturniere, …)
Die genauen Rahmenbedingungen, die das Leben in unserer Schule prägen, sind in der Schulordnung dargelegt.
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4. Auftrag der Personalmitglieder
Das Personal verfügt ebenfalls über Rechte, die Pflichten und Verantwortungen implizieren. Das Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen stellt in seinem Kapitel IX den Auftrag des Schulleiters, des Lehrpersonals, des Erziehungspersonals, des paramedizinischen und des sozialpsychologischen Personals im Detail dar.
Das Dekret sieht folgende Tätigkeitsschwerpunkte vor:
4.1 Schulleiter
- pädagogische und organisatorische Führung der Schule im Auftrag des Schulträgers,
- Umsetzung des Gesellschafts-, des Erziehungs- und des Schulprojektes,
- Führung und Begleitung des Personals der Schule.
4.2 Lehrpersonal
- Erfüllung des Unterrichtsauftrags, das heißt Planung, Vorbereitung und Durchführung der Unterrichtsstunden und der anderen pädagogischen Aktivitäten in Anwendung der Rahmenpläne,
- regelmäßige und persönliche Betreuung des Schülers und Entwicklung seines Verantwortungsbewusstseins (Erziehungsauftrag),
- Leitung einer Klasse und Durchführung der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben, wie das Verfassen von Berichten und Zeugnissen.
4.2.1 Leistungsbewertung
Das Dekret über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen vom 31. August 1998 sieht eine formative und normative Bewertung vor.
4.2.1.1 Grundschule
- Die formative Bewertung gibt dem Schüler wichtige Hinweise darüber, wie er sein Lern- und Arbeitsverhalten verbessern kann. (Selbstverständlich findet im Rahmen der niederschwelligen Förderung, des Integrations- oder des Zebraprojektes die formative Bewertung Anwendung.)
- Die normative Bewertung hilft dem Schüler zu erkennen, in welchem Maße er die in den Rahmenplänen vermerkten Kompetenzen bzw. die persönlichen Ziele erreicht hat.
- Die Schüler nehmen an Vergleichsstudien teil: IGLU, VERA, DELF
Zu bewertende Klassenarbeiten und Tests beziehen sich auf den erarbeiteten Stoff und die angestrebten fachlichen, überfachlichen und sozial-personalen Kompetenzen. Folgende „Leistungsermittlungsmethoden“ werden während und nach der gemeinsamen bzw. individuellen Erarbeitung eines Themas in der Primarschule angewandt: mündliche und schriftliche Vor- bzw. Zwischentests, mündliche bzw. schriftliche Tests (und Prüfungen im 6. Schuljahr), Referate, Checklisten und Lerntagebücher (Bausteine). Im Kindergarten wird mit Kompetenzrastern gearbeitet.
Im Rahmen von regelmäßigen Elternkontakten oder Gesprächen auf Anfrage können etwaige Unklarheiten oder Beanstandungen geregelt werden. (siehe auch Kapitel 6: Beschwerdemanagement).
In der Primarschule erhalten die Schüler 2 Zeugnisse pro Jahr: Ende Januar und Ende Juni.
Der Versetzungsentscheid des Klassenrates ist bindend.
Am Ende des 6. Schuljahres stellt der Klassenrat nach eingehender Beratung fest, inwieweit die Kompetenzen erreicht wurden, und entscheidet über die Vergabe des Grundschulabschlusszeugnisses.
Die Zertifizierungskriterien sind in der Studienordnung im Kapitel 7 „Die Bewertungen und deren Mitteilung“ zu entnehmen.
Die Studienordnung wird auf schriftliche Anfrage an die Schulleitung den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Die Erziehungsberechtigten, die eine Entscheidung über die Nichtvergabe eines Studiennachweises beanstanden möchten, haben die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Die Vorgehensweise wird in Kapitel 5 unter 5.1 beschrieben.
Selbstverständlich liegt es im Bestreben unserer Schule überlegte und begründete Entscheidungen zu treffen.
Gegebenenfalls und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten erhält die aufnehmende Sekundarschule einen Bericht unserer Schule.
Auf Nachfrage können die Erziehungsberechtigten der PDG das Leistung- und Bewertungsermittlungskonzept erhalten.
4.1.2.2 Förderschule
Die Schüler erhalten 2 Berichte pro Jahr: Ende Januar und Ende Juni.
Die Zuordnung der Schüler zu einer bestimmten Lerngruppe (Klasse) erfolgt auf Grundlage der Beratung des Klassenrates unter Berücksichtigung der Entwicklung des Schülers.
Am Ende der Primarschulzeit stellt der Klassenrat nach eingehender Beratung fest, inwieweit die in den Rahmenplänen gesetzlich festgelegten Kompetenzen erreicht wurden. Wenn dies in ausreichendem Maße der Fall ist, erhält der Schüler ein Grundschulabschlusszeugnis, ansonsten eine Schulbesuchsbescheinigung.
Nur die Schüler, die eine realistische Aussicht auf Erfolg haben, werden durch Beschluss des Klassenrates zu den Abschlussprüfungen zugelassen. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine diesbezügliche Mitteilung.
Die Erziehungsberechtigten, die eine Entscheidung über die Nichtvergabe eines Studiennachweises beanstanden möchten, haben die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Die Vorgehensweise wird in Kapitel 5 unter 5.1 beschrieben.
Selbstverständlich liegt es im Bestreben unserer Schule überlegte und begründete Entscheidungen zu treffen.
Der Klassenrat spricht eine Empfehlung aus über die Weiterorientierung des Schülers:
allgemeinbildende Schule, technische Schule mit differenzierter Stufe oder weitere sonderpädagogische Förderung in einer Fördersekundarschule.
Die aufnehmende Sekundarschule erhält mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten einen Bericht unserer Schule.
4.3 Förderpädagogen und Integrationspersonal
- Beobachtungen von Unterrichten, von einzelnen Schülern und Schülergruppen,
- Beratung und Unterstützung der Lehrpersonen bei der Durchführung des Unterrichtes, zielgerichteter Differenzierungs- oder Fördermaßnahmen für einzelne Schülergruppen und Erstellung und Umsetzung des individuellen Förderplans,
- Einzel- oder Gruppenförderung von Kindern,
- Vorbereitung und Einführung von speziellen Materialien oder Vorgehensweisen, die die Lehrpersonen und/oder Schüler in der Folge selbstständig nutzen können,
- Koordinierung der internen und externen Hilfen (Lehrer, Therapeuten, …) und der Elternkontakte,
- regelmäßige und persönliche Betreuung des Schülers,
- Führen von individuellen Akten pro Schüler,
- Entwicklung und Förderung personaler und sozialer Kompetenzen der Schüler durch angepasste Unterrichtsformen.
4.4 Paramedizinisches Personal (Logopäden – Kinesitherapeuten – Ergotherapeuten – psycho-soziale Begleitung)
- Untersuchung der Ausgangssituation des Schülers,
- Erstellen eines individuellen Therapieplans unter Berücksichtigung einer vorliegenden ärztlichen Verordnung,
- Einsatz von angepassten Methoden und Techniken,
- Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer und den Erziehungsberechtigten,
- Führung von individuellen Akten pro Schüler,
- regelmäßige und persönliche Betreuung des Schülers,
- Entwicklung und Förderung personaler und sozialer Kompetenzen der Schüler durch angepasste Therapieformen.
4.5 Aufträge, die sich an alle Personalmitglieder richten
- Aufgaben übernehmen, die dazu beitragen, das Schulprojekt zu verwirklichen,
- regelmäßige Fort- und Weiterbildung (den personellen Gegebenheiten entsprechend),
- die Organisation von Elternkontakten und die Teilnahme an Elternsprechstunden.
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5. Rechte und Pflichten der Eltern
Um die Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen zu gestalten, ist eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten nicht nur erwünscht, sondern unerlässlich.
Die Erziehungsberechtigten erkennen die Personalmitglieder als Fachleute in ihrem jeweiligen Bereich an.
Damit der Kontakt zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten aufrechterhalten werden kann, bestehen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, die genutzt werden sollen: Tagebuch, persönliches Gespräch mit einem Personalmitglied bzw. mit den Erziehungsberechtigten, Elternsprechtag, E-Mail-Kontakt, Video-Konferenz.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, Entscheidungen, die den Schüler betreffen, zu beanstanden und angehört zu werden, bevor Disziplinarmaßnahmen angewandt werden.
Die Erziehungsberechtigten nehmen Anteil an der Arbeit ihrer Kinder und am Schulleben. Sie nehmen Kenntnis aller Informationen, die von der Schule ausgehen. Außerdem kontrollieren sie das Tagebuch und die Arbeiten ihrer Kinder. Sie zeigen Interesse für das, was ihre Kinder erlernen und bieten ihnen Hilfe beim Erledigen der Hausaufgaben an.
Die Schule erwartet, dass die Basis für soziales Verhalten im Elternhaus geschaffen wird. Demzufolge bringen die Erziehungsberechtigten ihren Kindern die wichtigsten Regeln im Umgang mit anderen Menschen bei (Selbstständigkeit, Sauberkeit, Sorgfalt, Umgangsformen). Komplementär dazu versucht die Schule diesen Lernprozess zu unterstützen, indem sie ihrerseits das Erlangen von sozialen Kompetenzen und korrektes Arbeitsverhalten fördert.
Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, in Fragen der Schullaufbahn beraten sowie über alle Angelegenheiten, die den Schüler betreffen, informiert und über seinen Leistungsstand unterrichtet zu werden. Bei Nichtvergabe eines Studiennachweises besteht die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Die Vorgehensweise wird nachfolgend beschrieben.
Im Kapitel 6 wird der Leitfaden zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden aufgezeigt.
5.1 Möglichkeit des Einspruchs gegen eine Entscheidung des Klassenrats
5.1.1 Grundschule
Ein Einspruch kann nur gegen eine Entscheidung bzgl. der Nicht-Versetzung oder Nicht-Zertifizierung am Ende des 6. Schuljahres durch den Klassenrat eingereicht werden, aber nicht gegen das Verordnen von Ferienarbeiten.
5.1.1.1 Schulinterner Einspruch
Die Erziehungsberechtigten, die eine Entscheidung des Klassenrats über die Vergabe des Grundschulabschlussdiploms beanstanden möchten, wenden sich spätestens am zweiten Arbeitstag nach Mitteilung der Entscheidung an den Schulleiter. Der Schulleiter bestätigt am selben Tag die Entscheidung des Klassenrates oder legt aus formalen oder inhaltlichen Gründen diesen Fall umgehend erneut dem Klassenrat zur Entscheidung vor. Der Klassenrat entscheidet nach Möglichkeit am selben Tag, spätestens aber am darauffolgenden Arbeitstag.
5.1.1.2 Einspruch bei der Einspruchskammer
Sind die Erziehungsberechtigten mit der Bestätigung durch den Schulleiter oder mit der erneuten Entscheidung des Klassenrates nicht einverstanden, haben sie das Recht, die Einspruchskammer mit der Angelegenheit zu befassen.
Die Einspruchskammer wird ebenfalls angerufen, um Beschwerde gegen einen Schulverweis einzulegen.
Der Einspruch muss begründet sein und erfolgt schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Entscheidung. Es steht dem Beschwerdeführer frei, der Einspruchskammer Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zum besseren Verständnis der Angelegenheit beitragen können. Die Unterlagen beinhalten keine Schriftstücke über Entscheidungen bezüglich anderer Schüler.
Der Einspruch wird per Einschreiben an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Abteilung „Organisation des Unterrichtswesens“ gerichtet, das die Einspruchskammer unverzüglich einberuft. Der Beschwerdeführer stellt dem Schulleiter gleichzeitig eine Kopie des Einspruchs zu. Der Schulleiter ist berechtigt, der Einspruchskammer ein begründetes Gutachten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zum besseren Verständnis der Angelegenheit beitragen können.
Die Einspruchskammer kann sämtliche zweckdienliche Unterlagen von der Schule anfordern. Sie kann Personen anhören und sich von Experten beraten lassen. Der Klassenrat ist berechtigt, angehört zu werden.
Die Einspruchskammer befindet darüber, ob die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen bei der Entscheidungsfindung eingehalten worden sind. Sie kann Schulverweise annullieren. Sie kann Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe eines Studiennachweises aufheben; der Klassenrat wird sich in diesem Falle erneut mit der Angelegenheit befassen.
Gegen diese neue Entscheidung des Klassenrates kann kein erneuter Einspruch erhoben werden.
5.1.2 Förderschule
Die Erziehungsberechtigten, die eine Entscheidung beanstanden möchten bezüglich
- der Nichtvergabe eines Studiennachweises oder
- der Zulassung zu den Prüfungen, die zur Erlangung eines Grundschulabschlussdiploms führen,
legen spätestens am zweiten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Klassenratsentscheidung Beschwerde beim Schulleiter ein.
Nach Überprüfung der Beschwerde bestätigt der Schulleiter noch am selben Tag die Entscheidung des Klassenrates oder legt diesen Fall dem Klassenrat erneut vor, falls formale oder inhaltliche Gründe angeführt werden.
Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt spätestens am darauffolgenden Tag durch den Schulleiter nach erneuter Beratung des Klassenrates.
Sind die Erziehungsberechtigten mit der Entscheidung nicht einverstanden, haben sie das Recht, die Einspruchskammer mit der Angelegenheit zu befassen.
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6. Vom Umgang mit Konflikten – Ein Leitfaden zum konstruktiven Umgang mit Beschwerden an den katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Ostbelgien
Stand: Mai 2022
In einer Schule begegnen sich täglich zahlreiche Menschen. Unstimmigkeiten und Konflikte sind nicht zu vermeiden. Unzufriedenheitsbekundungen können sehr wohl ein Wegweiser zur Qualitätsverbesserung sein. Dabei macht allerdings der Ton die Musik. Deshalb legen wir in einer Konfliktsituation besonderen Wert auf einen konstruktiven Austausch mit allen betroffenen Akteuren und achten dabei auf einen gepflegten Ausdruck und Umgang in der Sprache.
Im Folgenden werden verschiedene Szenarien mit den möglichen Beschwerdewegen beleuchtet:
- Ein direktes Gespräch zwischen den beteiligten Personen (z.B. am Elternabend, zu einem vereinbarten Termin, …) müsste immer der obligatorische erste Schritt beim Umgang mit schwierigen Situationen sein. Dabei sollte in einer positiven und offenen Art und Weise die Sachlage geklärt werden. Oftmals können so Missverständnisse aus dem Weg geräumt und eine Lösung gefunden werden.
- Bringt dieses erste Gespräch nicht das gewünschte Resultat, sollte man sich an die nächsthöhere Instanz wenden. Im Falle von Konflikten zwischen Schülern wäre das die Aufsichtsperson, der Klassenleiter oder der pädagogische Koordinator, der als Streitschlichter fungiert. Gegebenenfalls könnten auch externe Dienste wie Kaleido zu Rate gezogen werden. Besteht das Problem zwischen einem Schüler, bzw. dessen Erziehungsberechtigten und einem Lehrer, wäre die Kontaktperson der Klassenleiter, der Fachlehrer oder das paramedizinische Personal. Wenn weiterhin keine Einigung zustande kommt, wird die Schulleitung zu Rate gezogen. Sollte der Konflikt sich auf letztere beziehen, ist der Schulträger (VOG Bischöfliche Schulen in der DG) der richtige Ansprechpartner. Finden die involvierten Parteien keine Einigung, muss innerhalb von 10 Werktagen in einem kurzen Bericht die Sachlage schriftlich geschildert werden. Die bereits unternommenen Schritte sollten vermerkt sein. Das Dokument wird vom Schulleiter, bzw. dem Schulträger gegengezeichnet. Sobald es zu einer Einigung gekommen ist aber spätestens sechs Monate danach, werden diese Schriftstücke vernichtet bzw. gelöscht.
Erst wenn alle internen Beschwerdeverfahren ausgeschöpft sind, kann man sein Anliegen an die Behörden weiterleiten. Hier ist zuerst die Schulinspektion zuständig: Sie behandelt Beschwerden, die schulische Belange betreffen. Diese müssen per Einschreiben eingereicht werden. Anonyme Beschwerden werden nicht berücksichtigt. Die Schulinspektion prüft den beanstandeten Sachverhalt, versucht zu vermitteln und Lösungsansätze zu finden. Sollte auch dieser Schritt nicht weiterführen, bleibt der Ombudsdienst der DG eine weitere Beschwerdeinstanz. Der Ombudsdienst prüft Entscheidungen oder Vorgehensweisen von Bildungseinrichtungen in der DG auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und Korrektheit. Er trifft keine Entscheidungen, versucht aber das gegenseitige Verständnis zwischen den Konfliktparteien zu fördern. Der Ombudsdienst kann gegebenenfalls Empfehlungen aussprechen.
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7. Schulentwicklung: unsere Entwicklungsziele
MUSS-EBENE:
- Wir haben an unserer Schule gelernt, dabei zu helfen, Meinungsverschiedenheiten in der Schule zu klären[1]:
- Präventive Arbeit:
- Einsetzen der Arbeitsgruppe Schulhofgestaltung/Pausengestaltung: Anschaffung von Spielekisten für jedes Schuljahr (fortlaufend seit 2011), regelmäßiges Auswechseln von defektem oder unvollständigem Spielmaterial (fortlaufend), Aufzeichnen und Pflege von „Straßenspielen“ in Zusammenarbeit mit dem Elternrat (fortlaufend seit 2011/2012),
- Ausbau der Angebote in der Mittagspause (fortlaufend seit 2012): Fußball, Basketball, Ballspiele, Bibliothek, Basteln und Zeichnen, Gesellschaftsspiele, Bauecken (Lego®, Kapla®, …),
- Gestalten eines naturnahen Spielplatzes für die Grundschule (seit 2010),
- Umgestalten des „kleinen Spielhofs“ des Kindergartens (seit 2014).
- MEGA+ (Meine Eigene Gute Antwort) (seit 2017)
- Gewaltpräventionsprogramm FAUSTLOS (seit September 2018)
- Schülerparlament (seit 2019)
- Bewältigung von Meinungsverschiedenheiten:
- Beratung der Klassenleiter durch das Zentrum „KALEIDO Ostbelgien“ (fortlaufend seit 2011),
- Klassenanimationen mit Unterstützung des Zentrums „KALEIDO Ostbelgien“ (fortlaufend seit 2011),
- Nutzung der „Insel“ als Deeskalationsmaßnahme und bei Konflikten in der Mittagspause (seit 2013),
- Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk Aachen (seit 2015)
- Streitschlichtungsprogramm (6-Phasen-Modell),
- Weiterbildung: Konsens beim Regelwerk und dessen Umsetzung beim Zusammenleben und arbeiten von Kindern und Personalmitgliedern an der PDG und der PDF (2022, 2023)
- Intervention des psycho-sozialen Begleiters.
- Erstellen eines gemeinsamen Regelwerks (2023,2024)
- Durchführung verschiedener Projekte bzw. Aktivitäten, um ein Gefühl der Komplementarität zwischen PDG und PDF entstehen zu lassen[2]:
- Die Pausenzeiten sind identisch. Alle Pausen werden gemeinsam abgehalten (fortlaufend seit 2009/2010).
- Präventive Arbeit:
- Es werden gemischte Ateliers durchgeführt: Die Schüler der A-Klassen der Förderschule und die Schüler der ersten Stufe der Grundschule arbeiten zusammen (fortlaufend seit 2011/2012). Die Schüler der B- und C-Klassen der Förderschule leben und lernen zum Teil mit ihren jeweiligen Mitschülern aus der Mittel- und Oberstufe der Grundschule (fortlaufend seit 2012/2013).
- Als gemeinsame sportliche Aktivitäten finden jährlich Sporttage, das Indiaca-, das Hockey- und Kleinfeldfußballturniere statt. (fortlaufend seit 2011/2012).
- Auf Jahrgangsebene werden regelmäßig gemeinsame Aktivitäten durchgeführt, u.a. Kissenturnen in der Unterstufe, Sportstunden in der Mittelstufe, und Oberstufe etc. (fortlaufend seit 2013/2014).
- Am Ende des Schuljahres findet eine gemeinsame Feier für die Abschlussklassen statt (fortlaufend seit 2011/2012).
- Die Klassenaufteilung am ersten Schultag erfolgt gemeinsam (fortlaufend seit 2012/2013).
- Nach Möglichkeit werden Förderschüler für eine befristete Dauer oder progressiv in die Regelschule (re)integriert (seit 2012/2013).
- Realisierung eines Schulgartens (2019)
- Gemeinsame pädagogische Tagungen (PDG und PDF)
- Erarbeitung gemeinsamer schulinterner Curricula[3]:
- Fachcurriculum „Kunst“: Fertigstellung (2022/2023)11
- Fachcurriculum „Deutsch“: Fertigstellung (2026/2027)11
- Methodenkompetenzen[4]:
- Organisieren pädagogischer Tagungen zum Teil mit dem Lehrpersonal der Unterstufe der Pater-Damian-Sekundarschule (seit 2014),
- Absprechen verschiedener Unterrichtsmethoden zwischen der Pater-Damian-Grundschule und der Pater-Damian-Sekundarschule (seit 2016),
- Lernbüros für die Mittel- und Oberstufe
- Medienkompetenz:
- Erstellen eines Medienkonzeptes avisiert für 2026
SOLL-EBENE:
- PDF und PDG betreiben eine intensive Öffentlichkeitsarbeit und erstellen einen gemeinsamen Internetauftritt[5]:
- Neugestaltung der Webseite (2018-2020);
- Facebook-Auftritt (seit 2022); Instagram (seit 2024)
- jährlich neu aufgelegtes, schuleigenes Tagebuch (seit September 2010);
- positiver Entscheid bei Anfragen nach Hospitation;
- Organisation eines Informationsabends (seit 2018);
- Intensivierung der Pressearbeit (fortlaufend);
- Gründung einer Arbeitsgruppe zur Öffentlichkeitsarbeit (Flinke Feder) (2019);
- Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und kulturellen Veranstaltungen;
- Organisation eigener kultureller Veranstaltungen (KREAtour, …).
Das vorliegende Schulprojekt wurde am 02.09.2024 durch den Schulträger, den Schulleitungen und den Personalmitgliedern genehmigt.
Das Dokument mit den Originalunterschriften kann auf Anfrage bei der Schulleitung eingesehen werden.
Die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden mit dem Schulprojekt der Pater-Damian-Grundschule und der Pater-Damian-Förderschule durch ihre Unterschrift im Tagebuch der Kinder.
[1] SEIS-Item 97
[2] SEIS-Qualitätsbereich 7
[3] SEIS-Item 58-63
[4] Externe Evaluation 2013/2014 QB 1
[5] SEIS-Item 152
11 Bericht externe Evaluation für die PDG 2022
- Wir haben an unserer Schule gelernt, dabei zu helfen, Meinungsverschiedenheiten in der Schule zu klären[1]:
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8. Ergänzung Pater-Damian-Förderschule
LEITSATZ
- Jeder findet seinen Weg.
Jedes Kind im Grundschulalter wird in unserer Schule willkommen geheißen. Mit dem Kind, so einzigartig es ist, machen wir uns gemeinsam auf den Weg.
- Jeder findet seinen Weg.
“Finden” impliziert ein Suchen aller am Lernprozess Beteiligten – Kind, Eltern, Schule.
- Jeder findet seinen
Individualität ist ein Eckpfeiler unserer Arbeit. Stets wird der individuelle Weg jedes Einzelnen angepasst.
- Jeder findet seinen Weg.
Wege sind unterschiedlich. Ein Weg ist nicht vorhersehbar. Ein Weg hat Wegpunkte und ein Ziel – manchmal ist auch der Weg das Ziel. Das Finden eines Weges erfordert Planung, Entdeckungslust, Mut und vieles mehr.
LEITBILD
gemeinsame pädagogische Vorstellung
Das Wohl des Kindes stellt den Mittelpunkt und die wichtigste Säule unserer Arbeit dar. Es wird durch verschiedene Faktoren bedingt. Außerhalb des schulischen Rahmens gibt es weitere Faktoren, die wesentlich zum Wohl des Kindes beitragen, bzw. unabdingbar sind, jedoch hat die Schule hierauf nur bedingt Einfluss. Wir konzentrieren uns deshalb auf die hier beschriebenen Elemente, die direkt von uns und unserer Arbeit beeinflusst werden können.
Grundbedürfnisse
Neben den Grundbedürfnissen wie Essen, Schlaf, Hygiene und körperliche Gesundheit (Aktivität), gehören auch ein Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit, Zuwendung und Wohlbefinden. Diese Grundbedürfnisse gilt es sicher zu stellen, um das Wohl des Kindes zu garantieren. Hierfür sollten Angebote geschaffen werden.
Individualität & Persönlichkeitsentwicklung
Jedes Kind hat das Recht so angenommen zu werden, wie es ist, mit seinen Stärken und seinen Schwächen. Seine Eigenheiten, individuellen Bedürfnissen und der persönliche Weg müssen akzeptiert und respektiert werden. Eine Offenheit den Kindern und ihren Bedürfnissen gegenüber ist unabdingbar. Jedes Kind sollte sich verwirklichen können, seinen Träumen und Wünschen nachkommen dürfen und ein Mitbestimmungsrecht haben. Nicht jedes Kind kann dies auf der kognitiven, bzw. schulischen Ebene leisten und erreichen, weshalb individuelle Maßnahmen benötigt werden. Diese Faktoren tragen maßgeblich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Hierzu gehört allerdings auch das Bedürfnis gehört zu werden, den Umgang mit seinen eigenen Gefühlen erlernen zu können und seinen Platz zu finden. Das Kind soll Freiheit erleben dürfen und auch den Erfolg der eigenen Leistungen erfahren können.
Rahmengestaltung
Das Kind braucht einen festen, vorhersehbaren und sicheren Rahmen. Gemeinsame Regeln und Konsequenzen sollten für alle klar sein. Hierbei ist das Gleichgewicht zu halten zwischen allgemeinen Regeln und der Individualität, die hierüber beschrieben wurde, das Ziel, welches es zu erreichen gilt.
Der Rahmen sollte zudem Struktur und Halt geben sowie Einfluss auf die Gestaltung des sozialen Miteinanders haben.
Beispiele:
- Rituale
- Abläufe/Garantien
- Rückzugsmöglichkeiten/Auszeiten
Sozialleben
Freunde zu finden oder zumindest sich als gleichwertiges Mitglied einer Gruppe zu fühlen ist hierbei das Ziel. Eine einfache, verständliche und klare Kommunikation ist neben der Gestaltung des Rahmens ein wesentlicher Aspekt, um sich in der Gruppe zurecht zu finden. Lernen sich auszudrücken, seine Gefühle und Bedürfnisse mitzuteilen sind wesentliche Bestandteile. Hierbei geht es jedoch auch um die Beziehung im Allgemeinen: es braucht eine wertschätzende Haltung, eine gewaltfreie und auch positive Kommunikation.
Beispiele für zukünftige Projekte, die die verschiedenen Faktoren fördern sollen:
Beispiele wodurch das Sozialleben der Schüler gefördert werden kann:
- Patenschaften
- Klassen- und Stufenübergreifende Aktivitäten
- Projekte
- Thementage oder Themenwochen
- (Soziale-)Medien-Sprechstunde
Beispiele für die Elternarbeit:
- Positiver Austausch (nicht belehrend) – die Kinder miteinbeziehen
- Gemeinsame Arbeit für das Kind (Transparenz)
- Interesse wecken
- Eltern einladen: Ateliers, wie kochen, backen, Handarbeit
- Fotos schicken
- Ausstellung organisieren
- Dokumentation
Beispiele für das Personal:
- Teamarbeiten
- Gleiches Infolevel
- Weiterbildungen
- Gemeinsame Planung von Aktivitäten/Projekten
Unterricht
Auf den Unterricht bezogen, dürfen die o.g. Elemente nicht fehlen. Beispiele, was es für einen schülerzentrierten Unterricht braucht, finden sich hierbei:
- Realistische Ziele setzen
- Alltägliches Lernen
- Schulisches Lernen
- Mitbestimmung/Mitspracherecht:
- Schülerzentriert
- Ziel-Weg-Planung
- Themen vorstellen/vorschlagen lassen von den Schülern
- Freiarbeit
- Wochenplan/Planarbeit
- Regelmäßige Gespräche mit den Schülern führen